Hinweis zur Aufzugstechnik
Hinweis zur Aufzugstechnik – Keine Dienstleistungen im hoheitlichen Bereich
Aufgrund meiner hauptberuflichen Tätigkeit als Sachverständiger im Bereich Aufzugstechnik bei einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) biete ich keine Dienstleistungen an, die hoheitlichen Zuständigkeiten unterliegen.
Das bedeutet:
📌 Keine Beratung, Prüfung oder Begleitung bei Projekten, die im Zusammenhang mit Aufzugsabnahmen, wiederkehrenden Prüfungen, Modernisierungen oder Genehmigungsverfahren stehen.
Was ich anbiete:
✅ Schulungen, Qualifizierungsmaßnahmen und praxisorientierte Wissensvermittlung für beauftragte Personen, Aufzugsbetreiber und Interessierte – unabhängig, neutral und normgerecht.
Dieser Grundsatz dient der klaren Trennung von Rollen und gewährleistet die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.