Hinweis zur Aufzugstechnik

Hinweis zur Aufzugstechnik – Keine Dienstleistungen im hoheitlichen Bereich

Aufgrund meiner hauptberuflichen Tätigkeit als Sachverständiger im Bereich Aufzugstechnik bei einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) biete ich keine Dienstleistungen an, die hoheitlichen Zuständigkeiten unterliegen.

Das bedeutet:
📌 Keine Beratung, Prüfung oder Begleitung bei Projekten, die im Zusammenhang mit Aufzugsabnahmen, wiederkehrenden Prüfungen, Modernisierungen oder Genehmigungsverfahren stehen.

Was ich anbiete:
✅ Schulungen, Qualifizierungsmaßnahmen und praxisorientierte Wissensvermittlung für beauftragte Personen, Aufzugsbetreiber und Interessierte – unabhängig, neutral und normgerecht.

Dieser Grundsatz dient der klaren Trennung von Rollen und gewährleistet die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

 

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